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Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das Organ einer Aktiengesellschaft, in der Aktionäre über wichtige Entscheidungen abstimmen können. Dabei hat die Hauptversammlung in der Aktiengesellschaft seit Mitte des 20. Jahrhunderts keine Weisungsbefugnis mehr gegenüber dem Vorstand (anders als bei der GmbH). Der Einfluss der Hauptversammlung ist heute folglich zu vernachlässigen; insbesondere bei einem Wechsel des Unternehmensgegenstandes oder anderen Satzungsänderungen kommt es zu einer Zuständigkeit der Hauptversammlung. Auf der Hauptversammlung wird vom Vorstand weiterhin die Dividende vorgeschlagen und regelmäßig von der Hauptversammlung akzeptiert. Eine Pflicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung besteht für Aktionäre nicht. Im Falle des Fernbleibens übt die Depotbank das Stimmrecht des Aktionärs aus.