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Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag beauftragt das Geldinstitut damit, von den erzielten Gewinnen aus Wertpapiergeschäften und Zinsanlagen den gesetzlichen Sparerpauschbetrag in Höhe 801 € pro Anleger abzuziehen. Bei Ehegatten verdoppelt sich entsprechend der Sparerpauschbetrag. Hierbei handelt es sich um einen einen echten Freibetrag, es werden also nur Gewinne jenseits des Betrages besteuert. Die meisten Aktiendepotanbieter erlauben das Erteilen eines Freistellungsauftrags über das Web-Interface. Anleger sollten darauf achten, dass ein Freistellungsauftrag nur gegenüber dem Anbieter gilt, bei dem es eingereicht wird. Verschiedene Freistellungsaufträge bei unterschiedlichen Instituten dürften kumuliert den Freibetrag nicht übersteigen.