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Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer wird auch Kapitalertragsteuer genannt. Diese besondere Steuerform wird auf die meisten Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben. Der Tarif der Abgeltungssteuer beträgt 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag, sowie unter Umständen die Kirchensteuer. Die Kapitalertragsteuer wird von deutschen Instituten direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Steuerschuld des Depotinhabers ist damit abgegolten (daher auch der Name). Anleger sollten darauf achten, einen Freistellungsauftrag einzurichten, um vom Freibetrag in Höhe von 801 € (bei Ehegatten zusammen 1.602 €) profitieren zu können.