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Stammaktie

Eine Stammaktie ist die Standardform einer Aktie. Hierbei wird dem Inhaber der Aktie die Rechtsposition eines Aktionärs eingeräumt. Mit einer Stimmaktie wird nicht nur das Recht eingeräumt, an der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft teilnehmen zu können, sondern es wird dem Aktionär auch ein Stimmrecht gewährt. Pro Aktie hat der Aktionär ein Stimmrecht, das jedoch im Verhältnis zum gesamten in Aktien zerlegten Grundkapital gesetzt wird. Bestimmte Anträge darf der Aktionär nur stellen, wenn ein bestimmtes Minimum an Kapital gehalten wird. Das Gegenteil zur Stammaktie ist die Vorzugsaktie, die zwar bei einer Insolvenz bevorzugt wird und eine höhere Dividende ausschüttet, dafür ist mit einer Vorzugsaktie jedoch kein Stimmrecht des Aktionärs auf der Hauptversammlung verbunden.