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PostIdent-Verfahren

Das PostIdent-Verfahren dient zur sicheren Identifikation von natürlichen Personen durch die Mitarbeiter der Deutschen Post. Die Identifikation kann entweder in der Postfiliale erfolgen oder durch einen Zusteller der Post. Es wird durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises die Identität überprüft. Beim Aktiendepot eröffnen muss der angehende Anleger natürlich nachweisen, dass es auch der tatsächliche Depotinhaber ist. Das PostIdent-Verfahren ist zwar ausgesprochen sicher und zuverlässig, die meisten Broker setzen heute jedoch auf ein Verfahren über eine Video-Identifikation. Dies ist deutlich schneller zu bewerkstelligen und das Aktiendepot kann in viel kürzerer Zeit genutzt werden. Für das PostIdent-Verfahren, wie auch für das VideoIdent-Verfahren, wird lediglich ein gültiger Personalausweis benötigt.