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Namensaktie

Eine Namensaktie ist eine besondere Form der Aktie, die das Gegenteil zu einer Inhaberaktie darstellt. Während der Inhaber einer Inhaberaktie die Rechte daraus wahrnehmen kann, muss der Inhaber einer Namensaktie hierfür im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden. Insbesondere für besondere Verpflichtungen aus der Satzung, etwa eine noch nicht geleistete Einlage eines Aktionärs oder eine Nebenpflicht gegenüber der Gesellschaft, macht es für Unternehmen Sinn, Namensaktien auszugeben. Unabhängig davon, ob es sich um eine Namensaktie oder eine Inhaberaktie handelt, kann es sich bei der Aktie weiterhin um eine Stammaktie oder eine Vorzugsaktie handeln. Beim Aktien kaufen über das Aktiendepot an einer Börse macht es keinen Unterschied, ob Namensaktien oder Inhaberaktien gekauft werden.